Gerichtsvollzieher

Gerichtsvollzieher sind Beamte des mittleren Dienstes der Justizverwaltung. Sie sind Teil der Vollstreckungsorgane und vor allem zuständig für Sachpfändungen, die Abnahme der Vermögensauskunft sowie Zustellungen im Parteibetrieb, beispielsweise von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen.

 

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