Rechtsbehelf

Als Rechtsbehelf werden alle von der Rechtsordnung zugelassenen verfahrensrechtlichen Mittel bezeichnet, mit denen gerichtliche Entscheidungen angefochten werden können. Unterschieden wird zwischen förmlichen und formlosen Rechtsbehelfen.

 

Die vorstehende Begriffsdefinition dient allein der Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. mediaFinanz übernimmt keinerlei Gewähr für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.



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