Schuldenbereinigungsplan

Ziel des außergerichtlichen Einigungsversuchs ist die Einigung mit allen Gläubigern auf einen Schuldenbereinigungsplan. Im Plan können alle Modalitäten frei vereinbart werden, z.B. sachgerechte Regelungen über Stundungen, Ratenzahlungen, Schuldenerlass oder -teilerlass, Verzicht und Verzinsung.

 

Die vorstehende Begriffsdefinition dient allein der Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. mediaFinanz übernimmt keinerlei Gewähr für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.



Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Klicken Sie auf das Kontrollkästchen unten, um Cookies zu akzeptieren. Bestätigen Sie anschließend mit einem Klick auf "Speichern".